Information der Öffentlichkeit nach Anhang V, 12. BImSchV für Biogasanlagen, die Betriebsbereiche der unteren Klasse sind

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs (nicht die Adresse des Betreibers):

Name des Betreibers oder Firma: Henning Wrigge, Agrar-Energie Obernhausen GmbH & Co. KG

Straße, Nr.: Obernhausen

PLZ, Ort: 29683 Bad Fallingbostel

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Die Biogasanlage Agrar-Energie Obernhausen GmbH & Co. KG unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 wurde der zuständigen Behörde am 14.07.2017 vorgelegt.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

  •  Wirtschaftsdünger
  •  nachwachsenden Rohstoffen

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  •  Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  •  Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  •  Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehältern
  •  Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  •  Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen)
  •  Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  •  Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  •  Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  •  Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
  •  Versorgung von externen Wärmeabnehmern

4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

  •  Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“; Mengenschwelle: 10.000 kg

Menge: 18.131 m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg/m³ 23.570 kg

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Warnsirene, Informationen sind bei zuständiger Behörde zu erfragen.

6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist;

Datum der letzten Prüfung: 28.03.2019

Aufsichtsbehörde: Landkreis Heidekreis

6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Bei zuständiger Behörde zu erfragen.

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Kontakt Biogasanlage: Henning Wrigge, 05163-1505

Kontakt zuständige Behörde: Landkreis Heidekreis, Frau Grumpelt, 05191-970803